Definition
Eine DSGVO-konforme Website ist eine Website, die personenbezogene Daten nur auf einer zulässigen Rechtsgrundlage verarbeitet, darüber transparent informiert und ohne Einwilligung keine nicht erforderlichen Zugriffe auf das Endgerät vornimmt.
Die drei Ebenen
Transparenz. Eine Datenschutzerklärung nach Artikel 13 DSGVO auf einer eigenen Adresse, erreichbar ohne vorherige Zustimmung, die nur beschreibt, was tatsächlich eingesetzt wird. Ein Baukastentext mit Diensten, die es auf der Seite nicht gibt, ist selbst ein Mangel.
Einwilligung. Nach Paragraf 25 TDDDG braucht eine Einwilligung, wer Informationen auf dem Endgerät speichert oder darauf zugreift, ohne dass es für den ausdrücklich gewünschten Dienst erforderlich ist. Ablehnen muss dabei genauso einfach sein wie Zustimmen — gleichwertige Schaltflächen auf der ersten Ebene, keine vorangekreuzten Kästchen.
Datenfluss. Jede von einem fremden Server geladene Ressource überträgt die IP-Adresse des Besuchers dorthin. Das Landgericht München I hat 2022 die Einbindung von Google Fonts über Google-Server ohne Einwilligung als Verstoß mit Schadensersatzanspruch gewertet.
Warum Verzicht die einfachste Lösung ist
Was keine Einwilligung braucht, ist besser als jede gute Einwilligungslösung. Eine Website ohne fremde Schriften, ohne eingebettete Karten, ohne Marketing-Skripte und ohne Tracking-Cookies braucht kein Einwilligungsbanner. Das spart nicht nur die rechtliche Konstruktion, sondern verbessert gleichzeitig die Ladezeit und die Layoutstabilität — ein nachgeladenes Banner ist eine der häufigsten Ursachen für schlechte CLS-Werte.
Nicht abgedeckt ist damit die Anbieterkennzeichnung: Impressumspflichten folgen aus Paragraf 5 DDG, nicht aus der DSGVO.
Quellen
- Digitale-Dienste-Gesetz, Paragraf 5 — Allgemeine Informationspflichten — abgerufen am 23. August 2026